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Bankinsolvenz: Was passiert mit Ihrem Kredit und Ihren Ersparnissen?
Was geschieht mit laufenden Krediten, Spareinlagen und Baufinanzierungen bei einer Bankinsolvenz? Ihre Rechte und Schutzmaßnahmen im Überblick.
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Geprüft von Ivan Bevanda4 Min. Lesezeit | Kredite
Was passiert mit Ihrem Kredit, wenn die Bank pleite geht? Diese Frage beschäftigt viele Verbraucher, besonders wenn Nachrichten über Bankenpleiten die Runde machen.
Die gute Nachricht: Ihre Kreditkonditionen bleiben bei einer Bankinsolvenz unverändert. Die weniger gute Nachricht: Ihre Ersparnisse sind nur bis zu einer bestimmten Grenze geschützt.
In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was mit laufenden Krediten, Baufinanzierungen und Spareinlagen passiert, wenn ein Kreditinstitut insolvent wird. Außerdem erfahren Sie, wie die Einlagensicherung funktioniert und welche konkreten Schritte Sie im Ernstfall unternehmen sollten.
Was passiert mit meinem Kredit, wenn die Bank pleite geht?
Viele Kreditnehmer befürchten, dass eine Bankinsolvenz automatisch Auswirkungen auf ihren laufenden Kredit hat. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall.
Ihr Kreditvertrag bleibt bei einer Bankpleite vollständig bestehen. Der effektive Jahreszins, die monatlichen Raten und alle vereinbarten Konditionen wie kostenlose Sondertilgungen ändern sich nicht.
Bei einer Insolvenz wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der die Vermögenswerte der Bank ordnet. Dazu gehören auch die ausstehenden Kreditforderungen. Diese Forderungen werden in der Regel an ein anderes Kreditinstitut oder einen Investor verkauft.
Der neue Gläubiger übernimmt Ihren Kredit zu exakt den gleichen Bedingungen. Sie zahlen also weiterhin dieselbe Rate an denselben Konditionen, nur eben an einen anderen Empfänger.
Beim Zusammenbruch der Greensill Bank im Jahr 2021 wurden die Kreditportfolios im Rahmen des Insolvenzverfahrens verwertet. Kreditnehmer mussten ihre Raten weiterhin bedienen.
Beim Fall von Wirecard 2020 übernahm die Santander Bank das Geschäft der Wirecard Bank, sodass Kunden einen reibungslosen Übergang erlebten.
Schulden verschwinden nicht bei einer Bankpleite
Viele Verbraucher hoffen insgeheim, dass ihre Schulden mit der Insolvenz der Bank verfallen. Das ist nicht der Fall. Die Kreditforderung besteht weiter und wird an einen neuen Gläubiger übertragen. Auch eine Verjährung greift hier nicht kurzfristig: Für Verbraucher gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren, die durch eine zehnjährige Hemmung ergänzt wird.
Was passiert mit einer Baufinanzierung bei einer Bankpleite?
Bei einer Baufinanzierung gelten besondere Regeln, da die Bank eine Grundschuld auf Ihrer Immobilie eingetragen hat.
Diese Grundschuld ist ein dingliches Recht, das im Grundbuch verankert ist. Bei einer Bankinsolvenz wird dieses Recht zusammen mit der Kreditforderung an den neuen Gläubiger übertragen.
Für Sie als Kreditnehmer bedeutet das:
- Ihr Darlehensvertrag bleibt unverändert bestehen
- Die Grundschuld wird auf den neuen Gläubiger umgeschrieben
- Ihre monatlichen Raten und der vereinbarte Zinssatz bleiben gleich
- Sondertilgungsrechte und andere Vertragsklauseln gelten weiter
Baufinanzierungen sind für potenzielle Käufer sogar besonders attraktiv, weil sie durch die Immobilie besichert sind und regelmäßige Zahlungsströme generieren. Daher finden sich für diese Forderungen in der Regel schnell Abnehmer.
Wenn ein neuer Gläubiger Anspruch auf Ihre Kreditzahlungen erhebt, empfehlen wir Ihnen, dies immer rechtlich prüfen zu lassen. Stellen Sie sicher, dass die Übertragung korrekt dokumentiert ist.
Was passiert mit meinem Kredit bei einem Finanzcrash oder Inflation?
Neben der Bankinsolvenz fragen sich viele Verbraucher auch, was bei einem größeren Finanzcrash oder starker Inflation mit ihrem Kredit passiert.
Bei Inflation: Der nominale Kreditbetrag bleibt gleich, aber das Geld verliert an Wert. Das bedeutet: Ihre Schulden werden real weniger wert. Für Kreditnehmer mit einem Festzinsdarlehen kann Inflation sogar vorteilhaft sein, weil die Raten in entwerteter Währung zurückgezahlt werden.
Bei einem Euro-Zerfall: Sollte es zu einer Währungsreform kommen, würden bestehende Kredite in der Regel in die neue Währung umgerechnet. Die genauen Umrechnungskurse würden politisch festgelegt. Historisch betrachtet wurde bei der Einführung des Euro 1999 ein fester Wechselkurs verwendet.
Bei einer Finanzkrise: Auch hier bleiben Kreditverträge bestehen. Die Europäische Zentralbank (EZB) und die BaFin haben nach der Finanzkrise 2008 umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um Banken zu stabilisieren und Einleger zu schützen.
Bank pleite: Was passiert mit meinen Ersparnissen?
Wenn Ihre Bank pleite geht und Sie dort Einlagen haben, greift die gesetzliche Einlagensicherung mit einem Schutz von bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank.
Bei einem Gemeinschaftskonto (z. B. von Eheleuten) verdoppelt sich die Grenze auf 200.000 Euro, da jeder Kontoinhaber separat geschützt ist.
In bestimmten Sonderfällen kann der Schutz sogar vorübergehend auf bis zu 500.000 Euro steigen. Das gilt beispielsweise für Gelder aus einem Immobilienverkauf, einer Erbschaft, einer Abfindung oder einer Versicherungsauszahlung, sofern diese innerhalb der letzten sechs Monate eingegangen sind.
Folgende Einlagen sind durch die Einlagensicherung geschützt:
Girokonto
Sparbuch und Spareinlagen
Tagesgeld und Festgeld
Bausparverträge bei privaten Kassen
Forderungen, die das Institut durch eine Urkunde verbrieft hat
Die Entschädigung muss innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Feststellung des Entschädigungsfalls ausgezahlt werden. Sie erhalten einen Brief mit der Aufforderung, ein Referenzkonto anzugeben.
Nicht geschützt durch die Einlagensicherung sind Aktien, ETFs, Anleihen und andere Wertpapiere. Diese werden als Sondervermögen verwahrt und gehören nicht zur Insolvenzmasse der Bank. Das heißt: Auch wenn die Bank insolvent wird, bleiben Ihre Wertpapiere Ihr Eigentum und können auf ein Depot bei einer anderen Bank übertragen werden.
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Für welche Banken gilt die Einlagensicherung?
Die gesetzliche Einlagensicherung gilt für alle Banken mit Sitz in Deutschland und für ausländische Banken mit Niederlassungen in Deutschland.
Zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung gibt es in Deutschland freiwillige Sicherungssysteme, die einen deutlich höheren Schutz bieten:
- Privatbanken: Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken schützt seit 2025 Einlagen privater Sparer bis zu 3 Millionen Euro. Ab 2030 sinkt diese Grenze auf 1 Million Euro
- Sparkassen: Die Institutssicherung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes sichert Einlagen in unbegrenzter Höhe
- Genossenschaftsbanken: Die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken schützt ebenfalls ohne betragliche Obergrenze
Für 98 Prozent der privaten Sparer in Deutschland ändert sich durch die Reform des Einlagensicherungsfonds praktisch nichts. Die deutschen Sicherungsgrenzen liegen auch nach 2030 deutlich über dem europäischen Standard.
Gut zu wissen
Wertpapiere wie Aktien und ETFs im Depot sind kein Bestandteil der Insolvenzmasse. Sie gehören Ihnen als Eigentümer und können bei einer Bankpleite jederzeit auf ein anderes Depot übertragen werden. Prüfen Sie jedoch, ob die Bank Schweizer Recht unterliegt, da die Schweiz nicht Teil des Europäischen Wirtschaftsraums ist und andere Sicherungsmechanismen gelten.
Beispiel: So lief die Greensill-Bank-Insolvenz 2021 ab
Die Insolvenz der Greensill Bank AG im März 2021 ist das jüngste große Beispiel einer Bankpleite in Deutschland und zeigt, wie die Einlagensicherung in der Praxis funktioniert.
Der Ablauf:
- Am 3. März 2021 verhängte die BaFin ein Moratorium über die Greensill Bank
- Am 16. März 2021 stellte die BaFin den Entschädigungsfall fest
- Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) prüfte die Ansprüche
- Über 20.500 Einleger erhielten ihre Entschädigung
Insgesamt wurden rund 2,7 Milliarden Euro an Sparer ausgezahlt. Die gesetzliche EdB übernahm davon etwa 1,1 Milliarden Euro, der Rest kam aus dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds.
Wichtige Lektion: Rund 500 Millionen Euro an kommunalen Einlagen waren nicht geschützt, da Kommunen seit 2017 nicht mehr unter den Schutz der Einlagensicherung fallen. Für Privatpersonen funktionierte das System dagegen zuverlässig.
So schützen Sie sich vor einer Bankpleite
Auch wenn eine Bankinsolvenz in Deutschland selten vorkommt, können Sie mit wenigen Maßnahmen Ihr finanzielles Risiko minimieren:
Einlagen verteilen: Verteilen Sie größere Geldbeträge auf mehrere Banken, sodass pro Institut nicht mehr als 100.000 Euro liegen. So sind Sie über die gesetzliche Einlagensicherung voll abgesichert.
Anlageformen diversifizieren: Legen Sie nicht Ihr gesamtes Vermögen auf einem Sparkonto an. Ergänzen Sie um ETF-Sparpläne, Anleihen oder andere Anlageformen, die als Sondervermögen geschützt sind.
Bonität der Bank prüfen: Achten Sie auf die Bonität und das Rating Ihrer Bank. Großbanken und Sparkassen mit starker Institutssicherung bieten in der Regel einen besseren Schutz als kleinere Privatbanken.
SCHUFA im Blick behalten: Bei einem Gläubigerwechsel nach einer Bankinsolvenz sollten Sie Ihre SCHUFA-Einträge überprüfen, um sicherzustellen, dass keine fehlerhaften Einträge entstanden sind.
Dokumente aufbewahren: Bewahren Sie alle Kreditverträge, Kontoauszüge und Korrespondenz sorgfältig auf. Bei einem Gläubigerwechsel benötigen Sie diese Unterlagen möglicherweise als Nachweis für Ihre vereinbarten Konditionen.
Häufig gestellte Fragen zu Bankinsolvenz und Kredit
Meine Bank ist pleite, ist mein Geld weg?
Nein, Ihr Geld ist nicht automatisch verloren. Einlagen auf Giro-, Tages- und Festgeldkonten sind durch die gesetzliche Einlagensicherung bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Kunde und Bank geschützt. Bei einem Gemeinschaftskonto sind es bis zu 200.000 Euro. Die Entschädigung muss innerhalb von sieben Arbeitstagen erfolgen. Wertpapiere wie Aktien und ETFs im Depot sind als Sondervermögen geschützt und gehören Ihnen, nicht der Bank.
Ändern sich meine Kreditkonditionen bei einer Bankinsolvenz?
Nein. Ihr Kreditvertrag bleibt bei einer Bankinsolvenz vollständig bestehen. Der vereinbarte effektive Jahreszins, die monatlichen Raten und alle sonstigen Konditionen wie Sondertilgungsrechte bleiben unverändert. Der Kredit wird lediglich an einen neuen Gläubiger übertragen, der den Vertrag zu denselben Bedingungen weiterführt.
Wie kann ich mich vor einer Bankpleite schützen?
Verteilen Sie Ihre Einlagen auf mehrere Banken, sodass pro Institut nicht mehr als 100.000 Euro liegen. Diversifizieren Sie Ihre Geldanlage mit ETFs, Aktien oder Anleihen, die als Sondervermögen nicht zur Insolvenzmasse gehören. Achten Sie auf die Bonität Ihrer Bank und bevorzugen Sie Institute mit starker Institutssicherung wie Sparkassen oder Genossenschaftsbanken.
Wie funktioniert die Rückzahlung der Einlagensicherung?
Nach Feststellung des Entschädigungsfalls durch die BaFin erhalten Sie einen Brief mit der Aufforderung, ein Referenzkonto bei einer anderen Bank anzugeben. Die Entschädigung wird dann innerhalb von maximal sieben Arbeitstagen auf dieses Konto überwiesen. Seit dem 01. Juni 2016 gilt diese verkürzte Frist EU-weit.
Was passiert mit der Grundschuld, wenn die Bank pleitegeht?
Die Grundschuld wird zusammen mit der Kreditforderung an den neuen Gläubiger übertragen und im Grundbuch umgeschrieben. Ihr Darlehensvertrag für die Baufinanzierung bleibt unverändert bestehen, inklusive aller vereinbarten Konditionen wie Zinssatz, Tilgungsrate und Sondertilgungsrechte.
Verfallen meine Schulden, wenn die Bank insolvent wird?
Nein, Schulden verfallen nicht bei einer Bankinsolvenz. Die Kreditforderungen werden an einen neuen Gläubiger übertragen, der den Kredit zu den bestehenden Konditionen weiterführt. Auch eine Verjährung greift nicht kurzfristig: Die reguläre Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, ergänzt durch eine zehnjährige Hemmung.

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